Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“

Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz

SchlussFinG · Ausfertigung: 6. Juli 2009 · 7 Einzelnormen

Geändert durch Art. 4 G v. 30.9.2025 I Nr. 231

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