§ 6 SchlussFinG

Rechnungslegung

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Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Die Rechnung ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

Suchhilfen: Haushaltsübersicht Bundes, Rechnungslegung Sondervermögen, Jahresabschluss Bundesfinanzen, Einnahmen‑Ausgaben‑Übersicht, Finanzielle Jahresdarstellung