§ 36 SchRegO
📖
↗ Links
In Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen sind einzutragende Geldbeträge in der im Geltungsbereich des Grundgesetzes geltenden Währung anzugeben, soweit nicht die Eintragung in anderer Währung gesetzlich zugelassen ist.
Suchhilfen: Geldbetrag angeben, Währungspflicht bei Eintragungsantrag, Eintragungsbewilligung Betrag, Eintragung in Fremdwährung, Währungsangabe Grundbuch, Eintragungsantrag Währung, geben, tragungsbewilligung, tragung