§ 60 SG

Arten der Dienstleistungen

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Dienstleistungen sind
1.
Übungen (§ 61),
2.
besondere Auslandsverwendungen (§ 62),
3.
Hilfeleistungen im Innern (§ 63),
4.
Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),
5.
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und
6.
unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Suchhilfen: Militärische Übungen, Hilfeleistung im Inland, Hilfeleistung im Ausland