§ 74 SG

Beendigung der Dienstleistungen

📖
Die Dienstleistungen enden
1.
durch Entlassung (§ 75),
2.
durch Ablauf der für den Wehrdienst festgesetzten Zeit, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder
3.
durch Ausschluss (§ 76).

Suchhilfen: Dienst beenden, Entlassung Wehrpflichtiger, Wehrdienst Ablauf, Ausschluss aus dem Dienst, Dienstende, Wehrpflicht beenden, Dienstzeit beenden, enden, lassung