§ 1 SGB2§48aFKV
Ziele
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Zur Erstellung der Kennzahlenvergleiche nach § 48a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch werden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen für die Ziele nach § 48b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch festgelegt.
Suchhilfen: Kennzahlen festlegen, Zielbestimmung SGB II, Leistungsziele Arbeitsmarkt, Statistische Vergleichszahlen, Zielvorgaben Sozialgesetzbuch II, Ermittlung von Kennzahlen, Zieldefinition Sozialhilfe, gleichszahlen, mittlung