Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 23.4.2026 I Nr. 111
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Inhaltsübersicht
-
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
- § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- § 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
- § 5 Wunsch- und Wahlrecht
- § 6 Geltungsbereich
- § 7 Begriffsbestimmungen
- § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
- § 9a Ombudsstellen
- § 9b Aufarbeitung
- § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- § 10a Beratung
- § 10b Verfahrenslotse
-
Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
-
Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
-
Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
-
Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 22 Grundsätze der Förderung
- § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- § 23 Förderung in Kindertagespflege
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
- § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
- § 26 Landesrechtsvorbehalt
-
Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
-
Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 28 Erziehungsberatung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33 Vollzeitpflege
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
-
Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
-
Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
- § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson
- § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
- § 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
- § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 40 Krankenhilfe
-
Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige
-
-
-
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
-
Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
- § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
- § 42c Aufnahmequote
- § 42d Übergangsregelung
- § 42e Berichtspflicht
- § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
-
Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
- § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 45a Einrichtung
- § 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
- § 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- § 48 Tätigkeitsuntersagung
- § 48a Sonstige betreute Wohnform
- § 49 Landesrechtsvorbehalt
-
Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
-
Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
- § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
- § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
- § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
- § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
- § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts
- § 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
-
Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
-
-
Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
- § 61 Anwendungsbereich
- § 62 Datenerhebung
- § 63 Datenspeicherung
- § 64 Datenübermittlung und -nutzung
- § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- § 66 Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
- § 67 (weggefallen)
- § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
-
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
-
Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
-
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
- § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
- § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
- § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
- § 78 Arbeitsgemeinschaften
-
Dritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
-
Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
-
-
Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
-
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
-
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit
-
Zweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit
-
Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
- § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
- § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
- § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
- § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
-
Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
- § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
- § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
- § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
-
Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
-
Vierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
-
-
Dritter Abschnitt Kostenerstattung
- § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
- § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89e Schutz der Einrichtungsorte
- § 89f Umfang der Kostenerstattung
- § 89g Landesrechtsvorbehalt
- § 89h Übergangsvorschrift
-
-
Achtes Kapitel Kostenbeteiligung
-
Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
-
Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
-
Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
-
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
-
-
Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
-
Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
-
Elftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften