§ 217 SGB IX
Finanzielle Leistungen
📖
↗ Links
(1) Inklusionsbetriebe können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.
(2) Die Finanzierung von Leistungen nach § 216 Satz 2 erfolgt durch den zuständigen Rehabilitationsträger.
Suchhilfen: Finanzielle Leistungen Inklusionsbetrieb, Ausgleichsabgabe Förderung, Aufbaufinanzierung Unternehmen, Modernisierungshilfe Betrieb, Ausstattungszuschuss Inklusion, Rehabilitationsträger Finanzierung, baufinanzierung, nehmen