Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr
Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.1.2024 I Nr. 17
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- § 14 Formen der Stimmabgabe
- § 15 Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
- § 16 Wahlvorgang
- § 17 Briefwahl
- § 18 Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
- § 19 Elektronische Wahl
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
- § 21 Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
- § 22 Bekanntgabe der Gewählten
- § 23 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
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Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften