§ 91 StaRUG
Berechnung von Fristen
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In die Fristen der §§ 3 bis 6a des Anfechtungsgesetzes sowie der §§ 88, 130 bis 136 der Insolvenzordnung wird die Zeit der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache nicht eingerechnet.
Suchhilfen: Fristunterbrechung, Fristaussetzung, Insolvenzfrist, Anfechtungsfrist, Restrukturierungsfrist