Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Ersetzt V 806-21-1-204 v. 9.5.1996 I 672 (StFachAngAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- § 11 Zeitpunkt
- § 12 Inhalt
- § 13 Prüfungsbereich
- § 14 Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
- § 15 Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
- § 16 Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
- § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung