§ 94 StRSaarEG
Lastenausgleichsansprüche
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Ansprüche auf Leistungen aus einer saarländischen Einrichtung, die dem im § 68 Ziff. 4a des Bewertungsgesetzes genannten Lastenausgleich entspricht, gehören nicht zum sonstigen Vermögen.
Suchhilfen: Lastenausgleichsanspruch, Anspruch auf Saar‑Leistungen, Vermögensaussonderung, Sozialleistung Saar, Vermögen nicht anrechenbar, mögensaussonderung, mögen