§ 11 StrVerkSiV
Inkrafttreten
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(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewandt werden, wenn und soweit dies das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung bestimmt.
Suchhilfen: Inkrafttreten von Rechtsverordnungen, Verordnungsbeginn festlegen, Wirksamkeit von Verordnungen, Verordnungsdatum bestimmen, Rechtsverordnung tritt in Kraft, ordnungen, stimmen