§ 5 TauchPrV 2000
Gliederung der Prüfung
📖
↗ Links
(1) Die Prüfung gliedert sich in
- 1.
- einen fachtheoretischen Teil und
- 2.
- einen fachpraktischen Teil.
(2) Die Prüfungsteile können an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden. Dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des bereits abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.
Suchhilfen: Tauchprüfung theoretischer Teil, Tauchprüfung praktischer Teil, Prüfungstermine Tauchprüfung, Frist ein Jahr zwischen Prüfungsteilen, Tauchprüfung Gliederung, Prüfungsteile getrennt ablegen, legen