§ 24 BmTierSSchV Genehmigungspflichtige Einfuhr ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.