§ 28 TierZDV
Zulassungsvoraussetzungen
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An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Zulassungsvoraussetzungen
An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.