Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
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Kapitel 2 Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
- § 2 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- § 3 Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
- § 4 Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
- § 5 Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
- § 6 Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
- § 7 Pferdesportliche Veranstaltungen
- § 8 Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
- § 9 Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
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Kapitel 3 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
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Abschnitt 1 Künstliche Besamung
- § 10 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- § 11 Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
- § 12 Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
- § 13 Kennzeichnung von Samen
- § 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
- § 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
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Abschnitt 2 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
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Abschnitt 3 Embryotransfer
- § 17 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 18 Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
- § 19 Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 20 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 21 Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
- § 22 Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
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Abschnitt 4 Bestimmungen zum Datenzugang
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Kapitel 4 Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
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Abschnitt 1 Ausbildungsstätten
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Abschnitt 2 Lehrgänge über künstliche Besamung
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Unterabschnitt 1 Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
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Unterabschnitt 2 Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
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Abschnitt 3 Lehrgänge über Embryotransfer
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Kapitel 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Übergangsvorschriften
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
- Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
- Anlage 3 (zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit