§ 31 TierZDV
Zulassungsvoraussetzungen
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An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
- 1.
- die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
- 2.
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
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