§ 9 UAGZVV

Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung

📖

(1) Die mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch. Gegenstand des Prüfungsgesprächs sind Fragen aus dem ausgewählten Fachgebiet im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes.

(2) Im Übrigen gelten die §§ 5 bis 8 entsprechend.

Suchhilfen: Fachkenntnisbescheinigung beantragen, Kurzvortrag halten, Prüfungsgespräch Umwelt, Umweltaudit Fragen, Fachgebiet Prüfung, Umweltfachkunde Zertifikat, antragen