Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
- § 1 Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- § 2 Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- § 3 Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- § 4 Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend
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Abschnitt 2 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
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Unterabschnitt 1 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
- § 5 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
- § 6 Aufgaben
- § 7 Berichtspflicht
- § 8 Eignung und Befähigung
- § 9 Wahl
- § 10 Ernennung, Amtseid
- § 11 Amtszeit
- § 12 Beginn und Ende des Amtsverhältnisses
- § 13 Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen
- § 14 Verwendung von Geschenken
- § 15 Berufsbeschränkung
- § 16 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten
- § 17 Verschwiegenheitspflicht
- § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
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Unterabschnitt 3 Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
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Abschnitt 3 Schlussvorschriften