Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)

UErgGDV 2 · Ausfertigung: 26. April 1954 · 14 Einzelnormen

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt