§ 2 UniBwLeistBV
Leistungsbezüge
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Leistungsbezüge werden in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 vergeben
- 1.
- aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge),
- 2.
- für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung (besondere Leistungsbezüge) und
- 3.
- für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung oder der Leitung der Universität (Funktions-Leistungsbezüge).
Suchhilfen: Berufungs‑Leistungsbezug, Bleibe‑Leistungsbezug, besondere Leistungsbezüge Forschung, besondere Leistungsbezüge Lehre, Funktions‑Leistungsbezug Universität, Leistungsbezüge Besoldungsgruppe W2, Leistungsbezüge Besoldungsgruppe W3