§ 8 UnivSchlichtV
Vorzeitige Beendigung der Beauftragung
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Für die vorzeitige Beendigung der Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle ist § 7 entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Beauftragung vorzeitig beenden, Verbraucherschlichtungsstelle kündigen, Universalschlichtungsstelle Auftragsende, Schlichtungsstelle Vertrag beenden, Auftragsschlichtung kündigen, auftragung, enden, tragsschlichtung