Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 281
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
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Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
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Dritter Abschnitt Schlußvorschriften