§ 2 VerdStatG
Art der Erhebungen, Stichprobenauswahl, Erhebungseinheiten
📖
↗ Links
(1) Die Statistik umfasst Die Erhebungen werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt. Die Auswahl der Erhebungseinheiten erfolgt nach mathematisch-statistischen Verfahren.
(2) Die Erhebungseinheiten sind, soweit bei ihnen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- 1.
- Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere Unternehmen, Körperschaften und Stiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts (Gesamteinheiten);
- 2.
- räumlich getrennte Teile der unter Nummer 1 fallenden juristischen Personen, insbesondere die Haupt- und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe von Unternehmen (Teileinheiten).
Suchhilfen: Auswahlverfahren Statistik, Arbeitsverdienste erheben, Struktur der Arbeitskosten erfassen, Statistik Stichprobe, Gesamteinheiten Unternehmen, Teileinheiten Betriebsstätte, wahlverfahren, heben, fassen, nehmen