Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel
Geändert durch Art. 1 V v. 1.6.2017 I 1503
Ersetzt V 806-21-1-329 v. 16.7.2004 I 1806; 2007 I 2203 (EzHdlAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Dauer der Berufsausbildungen
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
- § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
- § 6 Ausbildungsplan
- § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung und Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
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Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
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Unterabschnitt 2 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
- § 11 Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- § 12 Inhalt der Abschlussprüfung
- § 13 Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
- § 14 Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
- § 15 Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel, Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 19 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 20 Inhalt von Teil 1
- § 21 Prüfungsbereiche von Teil 1
- § 22 Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
- § 23 Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
- § 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 25 Inhalt von Teil 2
- § 26 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 27 Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
- § 28 Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
- § 29 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 30 Anrechnung von Ausbildungszeiten
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften