§ 9 VerkEHKflAusbV

Inhalt der Zwischenprüfung

📖 🔍
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf
1.
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Geändert durch Art. 1 V v. 1.6.2017 I 1503

Ersetzt V 806-21-1-329 v. 16.7.2004 I 1806; 2007 I 2203 (EzHdlAusbV)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 15. Juni 2021

Suchhilfen: Berufsschule Zwischenprüfung Stoff, Ausbildung Zwischenprüfung Themen, bildung