§ 14 VerkStatG
Berichtszeitraum
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Berichtsjahr für die jährlichen Erhebungen nach § 1 Nr. 5 und 6 ist das dem Zeitpunkt der Erhebung vorangegangene Kalenderjahr oder das im vorangegangenen Kalenderjahr abgelaufene Geschäftsjahr.
Suchhilfen: Statistik Erhebungszeitraum, Kalenderjahr Bericht, Geschäftsjahr Statistik, Erhebungsjahr, Jährliche Statistik, Berichtspflicht Zeitraum, Statistische Meldung Zeitraum, Erhebungszeitraum festlegen