§ 10 VwRehaG
Inhalt des Antrags
(1) Der Antrag soll enthalten
- 1.
- Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
- 2.
- eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
- 3.
- Angabe von Beweismitteln,
- 4.
- Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
- 5.
- eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.
(2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.
Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1620;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 30. Juni 2025
Suchhilfen: persönliche Verhältnisse angeben, wirtschaftliche Lage nachweisen, Sachverhalt darlegen, Folgeansprüche angeben, vorherige Ausgleichsleistungen melden, geben, weisen, gleichsleistungen