§ 14 WaffRG
Form des Übermittlungsersuchens
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Ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.
Fußnoten
(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 20 Abs. 2 +++)
Form des Übermittlungsersuchens
Ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.
(+++ § 14: Zur Anwendung vgl. § 20 Abs. 2 +++)