Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.3.2026 I Nr. 84
Zur Umsetzung der BVerfGE v. 30.6.2020 I 1993 - 1 BvR 1679/17 wurde § 10a dieses G durch Art. 1 Nr. 10 G v. 3.12.2020 I 2682 mWv 10.12.2020 eingeführt (vgl. BT-Drucksache 19/24039).
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
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Abschnitt 1 Flächenentwicklungsplan
- § 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
- § 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
- § 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
- § 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
- § 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
- § 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
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Abschnitt 2 Zentrale Voruntersuchung von Flächen
- § 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
- § 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
- § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
- § 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
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Teil 3 Ausschreibungen
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen
- § 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 17 Anforderungen an Gebote
- § 18 Sicherheit
- § 19 Höchstwert
- § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
- § 21 Dynamisches Gebotsverfahren
- § 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
- § 23 Zweite Gebotskomponente
- § 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
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Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 27 Ausschreibungsvolumen
- § 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
- § 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 31 Anforderungen an Gebote
- § 32 Sicherheit
- § 33 Höchstwert
- § 34 Zuschlagsverfahren
- § 35 Flächenbezug des Zuschlags
- § 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert
- § 37 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
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Abschnitt 4 (weggefallen)
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Unterabschnitt 1 (weggefallen)
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Unterabschnitt 2 (weggefallen)
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Abschnitt 5 Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen
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Unterabschnitt 1 Besondere Ausschreibungsbedingungen
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Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung
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Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
- § 65 Geltungsbereich von Teil 4
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Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
- § 66 Planfeststellung und Plangenehmigung
- § 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
- § 68 Planfeststellungsverfahren
- § 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
- § 70 Plangenehmigung
- § 70a Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf Beschleunigungsflächen
- § 70b Vorhaben in Infrastrukturgebieten
- § 71 Vorläufige Anordnung
- § 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
- § 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 72b Ausnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991
- § 73 Veränderungssperre
- § 74 Sicherheitszonen
- § 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
- § 76 Rechtsbehelfe
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Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
- § 81 Realisierungsfristen
- § 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- § 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
- § 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- § 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
- § 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
- § 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
- § 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
- § 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See
- § 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
- § 91 Nutzung von Unterlagen
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Abschnitt 3 Sonstige Energiegewinnung
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Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
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Teil 6 Sonstige Bestimmungen
- § 96 Verordnungsermächtigung
- § 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
- § 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen
- § 99 Verwaltungsvollstreckung
- § 100 Bußgeldvorschriften
- § 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation
- § 102 Übergangsbestimmungen
- § 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
- § 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- § 105 Durchführung von Terminen
- Anlage (zu § 80 Absatz 3) Anforderungen an Sicherheitsleistungen