§ 24 WODrittelbG Mitteilung des Unternehmens ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.