Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
- § 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
- § 11 Angebotsunterlage
- § 11a Europäischer Pass
- § 12 Haftung für die Angebotsunterlage
- § 13 Finanzierung des Angebots
- § 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
- § 15 Untersagung des Angebots
- § 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
- § 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
- § 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
- § 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
- § 20 Handelsbestand
- § 21 Änderung des Angebots
- § 22 Konkurrierende Angebote
- § 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
- § 24 Grenzüberschreitende Angebote
- § 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
- § 26 Sperrfrist
- § 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
- § 28 Werbung
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Abschnitt 4 Übernahmeangebote
- § 29 Begriffsbestimmungen
- § 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
- § 31 Gegenleistung
- § 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
- § 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
- § 33a Europäisches Verhinderungsverbot
- § 33b Europäische Durchbrechungsregel
- § 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit
- § 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
- § 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
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Abschnitt 5 Pflichtangebote
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Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
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Abschnitt 7 Rechtsmittel
- § 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
- § 49 Aufschiebende Wirkung
- § 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
- § 51 Frist und Form
- § 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- § 53 Anwaltszwang
- § 54 Mündliche Verhandlung
- § 55 Untersuchungsgrundsatz
- § 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
- § 57 Akteneinsicht
- § 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
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Abschnitt 8 Sanktionen
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Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen