§ 52 WpÜG
Beteiligte am Beschwerdeverfahren
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An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.
Beteiligte am Beschwerdeverfahren
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.