§ 12 WRegV
Datenschutz
📖
↗ Links
Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.
Datenschutz
Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.