Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
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Abschnitt 2 Erhebungen
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Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
- § 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
- § 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
- § 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
- § 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
- § 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
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Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
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Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
- § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
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Abschnitt 3 Organisation
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Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
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Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
- § 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
- § 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
- § 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
- § 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
- § 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
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Abschnitt 7 Schlussvorschriften