§ 35 ZensG 2022
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
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Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.