Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011
Geändert durch Art. 3 G v. 8.7.2009 I 1781
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Inhalt
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich
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Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
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Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
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Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten