§ 10 ZSDigRentÜGremV – Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 22. Juni 2021