Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
Geändert durch Art. 1 V v. 5.7.2022 I 1071
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 8 Inhalt des Teiles 1
- § 9 Prüfungsbereiche des Teiles 1
- § 10 Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Regelbetrieb“
- § 11 Prüfungsbereich „Örtliche Sicherung einer Weiche“
- § 12 Inhalt des Teiles 2
- § 13 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 14 Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
- § 15 Prüfungsbereich „Störungen im Eisenbahnbetrieb“
- § 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 18 Mündliche Ergänzungsprüfung