Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes
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Zweiter Abschnitt Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige