§ 10 3. DV-BEG Zusätzliches Darlehen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.