Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin
Geändert durch Art. 1 V v. 26.11.2015 I 2109
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung
- § 12 Ziel und Zeitpunkt
- § 13 Inhalt
- § 14 Prüfungsbereiche
- § 15 Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung
- § 16 Prüfungsbereich Betontechnologie und Oberflächengestaltung
- § 17 Prüfungsbereich Betonfertigteile
- § 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung