Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer
Zuletzt geändert durch Art. 9 V v. 31.3.2020 I 752
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Allgemeine Schutzmaßregeln
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Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln
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Unterabschnitt 1 Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
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Unterabschnitt 2 Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
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