Inhaltsübersicht ChemBioLackAusbV 2009

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Teil 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Ausbildungsdauer
§ 3Struktur der Berufsausbildung
Teil 2
Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Chemielaborant/Chemielaborantin
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5Durchführung der Berufsausbildung
§ 6Abschlussprüfung
§ 7Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 9Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 10Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 3
Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Biologielaborant/Biologielaborantin
§ 11Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 12Durchführung der Berufsausbildung
§ 13Abschlussprüfung
§ 14Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 15Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 16Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 4
Vorschriften
für den Ausbildungsberuf
Lacklaborant/Lacklaborantin
§ 18Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 19Durchführung der Berufsausbildung
§ 20Abschlussprüfung
§ 21Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 22Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 23Gewichtungs- und Bestehensregelung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Teil 5
Schlussvorschriften
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Chemielaboranten und zur Chemielaborantin
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Biologielaboranten und zur Biologielaborantin
Anlage 3:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Lacklaboranten und zur Lacklaborantin