Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 20.12.2022 I 2752
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Inhalt
- § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- § 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- § 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
- § 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- § 4 Überwachung
- § 5 Mitwirkung von Zollstellen
- § 5a Erlass von Rechtsverordnungen
- § 6 Strafvorschriften
- § 7 Bußgeldvorschriften
- Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist