Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Neugefasst durch Bek. v. 8.3.1994 I 423, 555, 852;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2023 I Nr. 11
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Inhalt
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Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- § 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
- § 2 Wahlsystem, Sitzverteilung
- § 3 Gliederung des Wahlgebietes
- § 4 Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 5 Wahlorgane
- § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
- § 6a Ausschluss vom Wahlrecht
- § 6b Wählbarkeit
- § 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
- § 7 Wahltag
- § 8 Wahlvorschlagsrecht
- § 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 10 Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 11 Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 12 Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 13 Beseitigung von Mängeln
- § 14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 15 Stimmzettel
- § 16 Stimmabgabe
- § 17 Wahlgeräte
- § 18 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 19 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 20 Unterrichtung über das Wahlergebnis
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Zweiter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
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Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen