Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Ersetzt V 7141-6-1-6 v. 18.12.1981 I 1585 (FertigPackV 1981)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 4 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 5 Abtropfgewicht
- § 6 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 8 Herstellerangabe
- § 9 Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen
- § 10 Besondere Nennfüllmengenanforderungen
- § 11 ℮-Zeichen
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Abschnitt 3 EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
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Abschnitt 4 Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
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Abschnitt 5 Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel
- § 15 Allgemeine Vorschriften
- § 16 Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel
- § 17 Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 19 Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- § 20 Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung
- § 21 Kennzeichnung der Stückzahl
- § 22 Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 23 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen
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Abschnitt 6 Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche
- § 24 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 26 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 27 Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 28 Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
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Abschnitt 7 Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
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Abschnitt 8 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter
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Abschnitt 9 Maßbehältnisse
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Abschnitt 10 Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentations- pflichten sowie Marktüberwachung
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Abschnitt 11 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
- § 43 Ordnungswidrigkeiten
- § 44 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 5, § 23, § 39 Absatz 4) Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
- Anlage 2 (zu § 2 Satz 1 Nummer 10) Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 1, Absatz 2, § 30 Absatz 3, § 34 Absatz 3, Absatz 4 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen Behörden
- Anlage 4 (zu § 26 Absatz 2 Nummer 1, § 28 Absatz 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 3 sowie § 40 Absatz 2) Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
- Anlage 5 (zu § 40 Absatz 2) Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Anlage 6 (zu § 40 Absatz 3) Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 5 Satz 1, § 41 Absatz 3 Satz 2, § 44 Absatz 2) Anforderungen an Messgeräte