§ 52 GntVDDVCSVDV

Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung

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Wer die Zwischenprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung. Aus dem Bescheid müssen das Ergebnis der Zwischenprüfung und die absolvierten Module hervorgehen.

Suchhilfen: Ergebnis Zwischenprüfung, nicht bestandene Prüfung, Modulübersicht im Bescheid