§ 51 GntVDDVCSVDV
Zwischenprüfungszeugnis
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Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe
- 1.
- der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
- 2.
- der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.
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